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Inspirationen und Tipps für den Dachausbau

09/2017

© Photographee.eu / Fotolia.de

Der gute alte Dachboden: Schräg, voller Charme, Gemütlichkeit und Zusatznutzen. Ein unausgebauter Dachstuhl wird häufig als Stauraum für „Allerlei“ verwendet, dabei kann dieser in den meisten Fällen zu einem richtigen Wohnbereich umfunktioniert werden. Vielleicht haben Sie Bedarf an einem zusätzlichen Kinderzimmer oder einer Maisonette-Wohnung für den jungen Erwachsenen mit Bad und eigenständiger Küche? Oder ganz klassisch ein Schlafzimmer direkt unterm Dach? Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, den Dachboden nachhaltig als Wohn- beziehungsweise Arbeitsraum oder gar als Loft zu integrieren. Steigende Baupreise, technische Neuerungen und ein verändertes Wohnbewusstsein unterstützen zudem Überlegungen, den Dachraum auszubauen und wirtschaftlich zu nutzen. Zusätzliche Zimmer oder komplette Wohnungen unterm Dach haben einen besonderen Charme, bieten einen hohen Wohnkomfort und sorgen für eine weitere Einnahmequelle.


Was gibt es alles zu beachten? Zusätzlicher Wohnraum im Dachgeschoss muss je nach Nutzung besondere Vorgaben erfüllen. Neben einer guten und fachgerechten Dämmung ist auf ausreichend Licht durch genügend große Dachflächenfenster oder Gauben sowie auf eine entsprechende Kopffreiheit zu achten. Der Kniestock bzw. Drempel im Ausbaubereich sollte mindestens einen Meter betragen, eventuell ist eine Dachaufstockung empfehlenswert. Neben der Belichtung ist auch die Beschattung wichtig. Ideal sind außenliegende Beschattungen wie zum Beispiel Jalousien. Das Aufheizen der Fensterflächen wird so vermieden und die Dachgeschossräume bleiben länger kühl. Für alle Leistungen, die mit der Statik des Hauses oder der Außenhülle zu tun haben, ist in jedem Fall ein Experte heranzuziehen. Ebenso gilt dies für alle Arbeiten rund um Elektrik, Heizungs- und Sanitärinstallation, Wärmedämmung oder Fenstertausch.


Die Trittschalldämmung hingegen kann in Eigenregie umgesetzt werden. Soll ein Wasserbett oder eine Badewanne installiert werden, muss die Tragfähigkeit der Geschossdecke berücksichtigt werden, denn eine gefüllte Badewanne kann schnell einige Zentner wiegen.


Brand-, Schall- und Wärmeschutz sind unter dem Dach besonders wichtig. Aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) ergeben sich zudem verschiedene Anforderungen. Dies gilt besonders, wenn es um den Wärmeschutz geht. Ebenso wichtig sind die Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes. Die EnEV 2014 unterscheidet zwei Ausbaufälle – mit und ohne neue Heizungsanlage. Wird keine neue Heizung eingebaut, können für die Dämmung die Anforderungen der Verordnung für Sanierungen angesetzt werden. Anders sieht es aus, wenn zusätzlich eine neue Heizung installiert wird. Dann muss das neu ausgebaute Dach den Anforderungen der EnEV für Neubauten entsprechen und die sind deutlich höher.


Baugenehmigung erforderlich? Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von der Art der Bauarbeiten ab. Da in der Regel neuer Wohnraum geschaffen wird und für den Ausbau auch die Standsicherheit nachgewiesen werden muss, geht es in der Regel nicht ohne Bauantrag und Baugenehmigung. Speziell dann, wenn die Dachfläche geändert wird, zum Beispiel durch den Einbau von Dachterrassen, größeren Dachflächenfenstern oder Gauben. Geht es dagegen um Umbau oder Modernisierung von bereits vorhandenem Wohnraum unterm Dach, ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich. Dies gilt auch für Neueindeckungen der Dachfläche, zusätzliche Dämmmaßnahmen oder den Austausch der Dachflächenfenster.


Der Kreativität sind beim Ausbau kaum Grenzen gesetzt. Wichtig ist jedoch die rechtzeitige Überprüfung von Aufwand, Auflagen und Realisierbarkeit, um in der Umsetzungsphase nicht vor ungewünschten Schwierigkeiten zu stehen.


Lassen Sie sich von uns inspirieren und gemeinsam in die Planungsphase gehen.




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